Krankenkassen: Gesundheit stärken mit ambulanter Vorsorge

Sie erhalten dafür einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse. Auch zur allgemeinen Gesundheitsförderung eignet sich eine solche Maßnahme. Ein Beispiel für passende Kurorte sind die fünf Heilbäder im Bayerischen Thermenland: Bad Füssing, Bad Griesbach, Bad Birnbach, Bad Gögging und Bad Abbach. Dort verbindet sich medizinische Kompetenz mit entspannender Umgebung. Thermalwasser, Naturfango, Bewegungstherapie und weitere Anwendungen helfen dabei, Mobilität zu verbessern, Schmerzen zu lindern und neue Kraft zu schöpfen.

Gesund bleiben oder wieder ins Gleichgewicht finden

Oft sind es nicht die großen Diagnosen, sondern kleine, anhaltende Beschwerden, die den Alltag belasten. Genau hier setzt die ambulante Vorsorge an. Wer frühzeitig handelt, kann langfristig etwas für Rücken, Gelenke oder das allgemeine Wohlbefinden tun. „Jeder Versicherte hat das Recht auf diese Leistung“, betont Viktor Gröll, Kurdirektor von Bad Birnbach. „Die Kur dauert in der Regel zwei bis drei Wochen und bringt spürbare Effekte.“

Was erwartet Kurgäste im Bayerischen Thermenland?

Die Region gilt als eine der führenden Gesundheitsdestinationen Europas. In den fünf Kurorten stehen medizinisch fundierte Anwendungen, moderne Therapien und individuell abgestimmte Programme im Mittelpunkt. Rund 100 Ärzte, 200 Physiotherapeuten sowie weitere Fachkräfte begleiten die Gäste. Auf mehr als 20.000 Quadratmetern Wasserfläche stehen verschiedene Becken zur Verfügung – gespeist mit wirkstoffreichem Thermalmineralwasser.

Jedes Heilbad hat seine eigenen Schwerpunkte. Das Thermalwasser ist reich an Mineralien, die therapeutisch wirksam sein können – zum Beispiel zur Muskelentspannung, zur Linderung von Gelenkbeschwerden oder zur Stressreduktion. Ergänzend kommen Angebote wie Nordic Walking, Rückentraining, Entspannungsverfahren oder Moorpackungen zum Einsatz.

Kosten und Zuschüsse: Was übernimmt die Krankenkasse?

Die ambulante Vorsorgemaßnahme – früher auch „offene Badekur“ genannt – ist im § 23 des Sozialgesetzbuchs geregelt. Die Krankenkasse übernimmt dabei die kurärztliche Behandlung vollständig sowie 90 Prozent der Kosten für verordnete Therapien. Für Unterkunft, Verpflegung und Anreise wird in der Regel ein pauschaler Zuschuss gewährt.

So läuft die Antragstellung ab: Zwei Schritte zur Kur

1. Hausarzttermin:
Der erste Schritt ist ein Besuch in der Hausarztpraxis. Dort wird geprüft, ob eine Kur medizinisch sinnvoll ist. Stellt der Arzt oder die Ärztin eine entsprechende Verordnung aus, kann diese bei der Krankenkasse eingereicht werden. Wird der Antrag zunächst abgelehnt, lohnt sich oft ein Widerspruch – viele Bescheide werden nachträglich doch noch genehmigt.

2. Wahl des Kurortes:
Nach der Genehmigung kann man unter den über 300 anerkannten Kurorten wählen. Wer sich für das Bayerische Thermenland entscheidet, profitiert von einer großen Auswahl an Unterkünften – vom Hotel bis zur Ferienwohnung. Vor Ort erstellt der Kurarzt oder die Kurärztin einen individuellen Therapieplan und begleitet die Maßnahme medizinisch.

Tipp: Antrag digital vorbereiten

Einige Orte, wie Bad Birnbach, bieten einen digitalen Kurantrag zur Vorbereitung an. Damit lassen sich die nötigen Unterlagen bereits vor dem Arzttermin bequem zusammenstellen. Das vereinfacht den Ablauf – und bringt einen der Kur ein gutes Stück näher.

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