Antrag für Mutter-Kind-Kur

Erwachsene zahlen meist eine Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag, während Kinder kostenfrei mitgenommen werden können. Vorab ist eine ärztliche Verordnung (Attest) erforderlich, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt und zusammen mit dem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht wird. Nach Prüfung genehmigt die Krankenkasse die Kur und übernimmt Unterkunft, Verpflegung und therapeutische Maßnahmen. Die Dauer beträgt meist drei Wochen, mit möglicher Verlängerung aus medizinischen Gründen. Die An- und Abreisekosten sind häufig im Leistungsumfang inklusive.

Die Wahl der Wunschklinik ist grundsätzlich möglich, wobei die Klinik nach den individuellen Bedürfnissen ausgewählt wird. Einige Kur-Anbieter unterstützen mit Beratungen und helfen bei der Antragstellung, indem sie auf Basis der eingereichten Unterlagen die passende Klinik vorschlagen und den Antrag an die Kasse übermitteln. Die Entscheidungszeit der Krankenkasse liegt meist bei drei bis fünf Wochen. Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.

Zusammengefasst sind die wichtigsten Punkte:

  • Antrag erfolgt mit ärztlichem Attest bei der Krankenkasse

  • Kostenübernahme durch gesetzliche Kasse, Zuzahlung 10 Euro/Tag für Erwachsene

  • Kinder sind in der Regel kostenlos bei der Kur dabei

  • Wunschklinik kann angegeben und teilweise mit Unterstützung ausgewählt werden

  • Kurdauer in der Regel drei Wochen

  • An- und Abreise sowie Unterkunft, Verpflegung, Therapien sind abgedeckt

  • Bearbeitungszeit ca. 3-5 Wochen, Widerspruch möglich bei Ablehnung

Diese Infos entsprechen dem Stand 2025 und gelten für gesetzlich Versicherte; privat Versicherte sollten die Bedingungen direkt mit ihrer Kasse klären.

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