Seit über 100 Jahren prägt die Kneipp-Lehre das Gesundheitsbewusstsein in Buckow. Bereits 2003 erhielt der Ort die Anerkennung als Kneipp-Kurort. Die Idee, Buckow zum Heilbad zu erheben, entstand kurz nach der Wiedervereinigung. Doch erst im Sommer 2025 stellte die Stadt einen offiziellen Antrag beim Brandenburgischen Gesundheitsministerium. Über 100 Voraussetzungen mussten erfüllt werden – ein gemeinsamer Erfolg von Verwaltung, Tourismusverband und Gesundheitseinrichtungen.
Ganzheitliche Kneipp-Angebote in Buckow
Die fünf Kneipp-Säulen – Lebensordnung, Wasser, Bewegung, Ernährung und Heilkräuter – sind in Buckow überall spürbar. Einrichtungen wie die Kneipp-Kita, Grundschule, Reha-Klinik, Kneipp-Verein, Wassertretstellen, der Erlebnisgarten und zahlreiche naturnahe Wanderwege machen die Therapieformen für Einheimische und Gäste gleichermaßen erfahrbar. Mit dieser breiten Gesundheitsinfrastruktur stärkt Buckow seine Position als einziges Kneipp-Heilbad Brandenburgs und reiht sich unter die neun anerkannten Kurorte des Landes ein.
Zukunftspläne und Rückkehr zum Namen „Bad Buckow“
Mit der Zertifizierung plant die Stadt, wieder den traditionsreichen Namen Bad Buckow zu führen – wie bereits zwischen 1929 und 1945. Noch steht die Genehmigung des Innenministeriums aus, doch gilt sie als reine Formalität. Die neue Auszeichnung soll langfristige Qualitätsstandards sichern, die touristische Attraktivität steigern und mehr Besucher in den Naturpark Märkische Schweiz locken.
Voraussetzungen für die Heilbad-Anerkennung
Um als staatlich anerkanntes Heilbad zu gelten, müssen Orte in Deutschland strenge Kriterien erfüllen. Grundlage sind die jeweiligen Kurortgesetze der Länder. Dazu zählen natürliche Heilmittel, eine gesicherte medizinische Versorgung, hochwertige Umweltstandards sowie moderne touristische Infrastruktur. Für Kneipp-Heilbäder gelten darüber hinaus spezielle Anforderungen, die auf den Prinzipien der Kneipp-Therapie basieren.
Allgemeine Voraussetzungen für Kurorte
Ein anerkanntes Heilbad muss über natürliche, wissenschaftlich belegte Heilmittel wie Thermalwasser, Heilstollen, Moor oder ein besonderes Klima verfügen. Zudem sind Gutachten zur Luftqualität, Hygiene und zum Bioklima notwendig. Auch Kurparks, Terrainkurwege, Sport- und Reha-Anlagen sowie ein Kurmittelhaus gehören zur Grundausstattung. Mindestens ein kassenärztlich zugelassener Kurarzt muss vor Ort tätig sein, um eine kontinuierliche medizinische Betreuung zu gewährleisten.
Zusätzliche Anforderungen für Kneipp-Heilbäder
Für die Zertifizierung als Kneipp-Heilbad gelten noch strengere Vorgaben. Neben einem erfahrenen, kneippkundigen Arzt und qualifizierten Therapeuten muss der Ort mindestens zehn Jahre als Kneipp-Kurort bewährt sein. Einrichtungen wie Wassertretstellen, Kräutergärten und Lehrpfade sind verpflichtend. Zudem müssen alle fünf Kneipp-Säulen von Wasser- und Bewegungstherapie über Ernährungsberatung bis hin zu Heilkräuteranwendungen und Lebensordnungskonzepten vollständig in das örtliche Gesundheitsangebot integriert werden.