KINDER-WUNSCH-BEHANDLUNG IM AUSLAND

Manche Paare mit unerfülltem Kinderwunsch entscheiden sich für eine Behandlung im Ausland. Vorab gibt es jedoch viel zu bedenken. So sind einige Verfahren mit medizinischen Indikationen verbunden, die nicht nur das Paar betreffen, informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Schätzungen zufolge entscheiden sich jährlich mehrere tausend Paare für eine Kinderwunsch-Behandlung im Ausland. Die Gründe dafür sind vielfältig. Für manche Paare spielen finanzielle Aspekte eine Rolle. Andere setzen ihre Hoffnung auf Verfahren, die in Deutschland verboten, in anderen Ländern jedoch erlaubt sind. Sie lassen in Spanien, Finnland oder einem osteuropäischen Land eine Eizell- oder Embryonenspende durchführen, oder sie reisen in die USA oder nach Indien, um eine Leihmutter zu finden.

Auch lesbische und alleinstehende Frauen wählen eine Behandlung im Ausland, etwa in Dänemark oder den Niederlanden, um mit einer Samenspende schwanger zu werden. Und es gibt zugewanderte Paare, die eine Behandlung in ihrem Heimatland vorziehen.

Die Entscheidung für eine Kinderwunsch-Behandlung im Ausland sollte wohl überlegt sein. Es ist wichtig, sich vorab über die möglichen Risiken einzelner Verfahren und auch über finanzielle und rechtliche Aspekte zu informieren.

Die einzelnen Verfahren

IVF/ICSI: Vor allem Kostenargumente können dafür ausschlaggebend sein, eine In-vitro-Fertilisation (IVF) oder eine Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) im Ausland durchführen zu lassen. In einigen Ländern kann die Behandlung selbst preiswerter sein als in Deutschland. Oft kommen jedoch hohe Kosten für Medikamente hinzu.

Eizellspende: Die in Deutschland verbotene Eizellspende erwägen vor allem Frauen in fortgeschrittenem Alter, Frauen mit einer verfrühten Menopause sowie Frauen, die sich einer Krebsbehandlung unterziehen mussten. In ihren Eierstöcken reifen keine Eibläschen mehr heran, aus denen befruchtungsfähige Eizellen entstehen. Bei dem Verfahren wird die gespendete Eizelle einer anderen Frau mit dem Samen des Wunschvaters befruchtet und in die Gebärmutter der Wunschmutter übertragen.

Samenspende: Vor allem lesbische und alleinstehende Frauen entscheiden sich für eine Behandlung mit Spendersamen im Ausland. Obwohl in Deutschland grundsätzlich erlaubt, lehnen es einige Ärztinnen und Ärzte und auch einige Samenbanken ab, lesbische, unverheiratete oder alleinstehende Frauen zu behandeln. Der Samen des Spenders wird im Rahmen einer Insemination oder IVF übertragen. Meist geht beiden Verfahren eine Hormonstimulation voraus.

Embryonenspende: Bei einer Embryonenspende (seltener: Embryonenadoption) wird ein gespendeter Embryo in die Gebärmutter der Frau übertragen. Paare ziehen das Verfahren in Erwägung, wenn beide Partner unfruchtbar sind, die Frau jedoch eine Schwangerschaft austragen kann. Der Embryo kann dabei von einem Paar stammen, das seine Kinderwunsch-Behandlung abgeschlossen und überzählige Embryonen freigegeben hat. Oder eine gespendete Eizelle wird mit dem Ziel einer Embryonenspende mit Spendersamen befruchtet. Die Embryonenspende ist in Deutschland rechtlich nicht eindeutig geregelt.

Leihmutterschaft: Kann eine Frau selbst keine Schwangerschaft austragen, entscheiden sich manche Paare, im Ausland die Hilfe einer Leihmutter in Anspruch zu nehmen. In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten.
Um die Schwangerschaft herbeizuführen, wird eine befruchtete Eizelle in die Gebärmutter der Leihmutter übertragen: Entweder

  • eine mit dem Samen des Partners befruchtete Eizelle der Frau, oder
  • eine mit Spendersamen befruchtete Eizelle der Frau, oder
  • eine gespendete und mit dem Samen des Partners befruchtete Eizelle, oder
  • eine gespendete und mit Spendersamen befruchtete Eizelle beziehungsweise ein gespendeter Embryo.

In seltenen Fällen stellt die Leihmutter ihre eigenen Eizellen zur Verfügung, die Befruchtung erfolgt dann im Rahmen einer Insemination mit dem Samen des Wunschvaters.

Medizinische Risiken

Grundsätzlich sind die Risiken, mit denen die Kinderwunsch-Behandlungen im Ausland verbunden sind, die gleichen wie in Deutschland. Oft geht den Behandlungen eine hormonelle Stimulation der Frau voraus. Sie kann körperlich und seelisch sehr belastend sein und zu einem Überstimulationssyndrom führen. Reifen vor einer Insemination mehrere Eizellen heran oder werden im Zuge einer IVF oder ICSI mehrere Embryonen in die Gebärmutter übertragen, besteht außerdem die Gefahr einer Mehrlingsschwangerschaft, die für die Mutter und die Kinder zahlreiche Risiken birgt.

Nach mehreren erfolglosen Behandlungen kann die Bereitschaft steigen, mehr als zwei oder drei Embryonen übertragen zu lassen. Dies sollte gut überlegt sein, zumal es in vielen Ländern keine gesetzlichen oder berufsrechtlichen Vorgaben gibt, wie viele Embryonen höchstens in die Gebärmutter zurückgegeben werden dürfen. In Deutschland sind es maximal drei.

Bei einer IVF oder ICSI müssen vor der Befruchtung der Frau Eizellen entnommen werden. Der Eingriff ist mit Narkose- und Thromboserisiken verbunden. Es kann auch zu Gewebeverletzungen kommen.

Die möglichen Risiken einer Behandlung im Ausland beschränken sich jedoch nicht nur auf die Frau mit Kinderwunsch. Auch eine Eizellspenderin setzt sich den Risiken einer hormonellen Stimulation und des chirurgischen Eingriffs bei der Eizell-Entnahme aus. Eizellspenderinnen werden zudem nicht immer umfassend über mögliche Komplikationen aufgeklärt, unter Umständen aber hormonell stark stimuliert, um von ihnen mehr Eizellen gewinnen zu können. Bei einer Leihmutterschaft trägt die Leihmutter alle Schwangerschafts- und Geburtsrisiken und muss die möglicherweise schwierige Trennung vom Neugeborenen verarbeiten.

Für eine Samenspende im Ausland gilt ebenso wie in Deutschland, dass die Samenspender beispielsweise auf eine HIV-Infektion untersucht werden. Dennoch lassen sich nicht alle denkbaren Erkrankungen beim Spender ausschließen.

Text: Newsroom

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